19. Juli 2017 / Mietpreisbremse in München unwirksam
Mietpreisbremse in München unwirksam
Amtsgericht München erklärt Mietpreisbremse für nicht anwendbar
Am 21. Juni 2017 wurde durch ein Urteil des Amtsgerichts München die sognannte Mietpreisbremse in Bayern für nicht anwendbar erklärt. In der Mieterschutz-Verordnung vom 10. November 2015 wurde durch die bayrische Landesregierung festgelegt, dass die Mieten für Neuvermietungen in 137 Städten und Gemeinden in Bayern maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Darunter ist auch die Stadt München aufgeführt. Dies hat ein Mieter aus der Maxvorstadt in München zum Anlass genommen und Klage eingereicht, da seine Miete mit 20 €/m² weit über dem Mietspiegel liegt. Laut Mietspiegel wird in der besagten Wohngegend ein Mietpreis von 13,78 €/m² ausgewiesen. Somit hätte bei der Neuvermietung mit einem Aufschlag von 10 Prozent ein maximaler Quadratmeterpreis von 15,16 € veranschlagt werden dürfen. Die Mietkosten würden sich so für die luxuriöse 100 m² Wohnung von 2000 € auf 1516 € reduzieren.
Bayerische Landesregierung macht Fehler bei Umsetzung
„Das Amtsgericht München hat diese Klage abgewiesen, da die bayerische Mietpreisbreme-Verordnung nicht wirksam zustande gekommen und somit nicht anwendbar ist.“, erklärte Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorstandvorsitzender der Haus und Grund München, in einem Interview gegenüber der Fachzeitschrift „immostar“. Das Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (§556d BGB) sieht vor, dass die Landesregierung darlegen muss, warum in der jeweiligen Gemeinde ein „angespannter Wohnungsmarkt“ besteht. Erst dann gilt für das besagte Gebiet die Mietpreisbremse. „Die Begründung der bayrischen Verordnung enthält lediglich eine pauschale Auflistung von 11 Kriterien und eine Nennung der insgesamt 137 betroffenen Städte und Gemeinden – ohne Zuordnung der Kriterien zu bestimmten Städten/Gemeinden.“, so Rudolf Stürzer in dem Interview. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss die bayrische Landesregierung für jede der genannten Städte und Gemeinden gesondert auflisten, welche der 11 Kriterien jeweils zutreffen.
Neue Mieterschutzverordnung für Juli geplant
Eine Nachbesserung der Mieterschutzverordnung durch die bayrische Landesregierung sei bereits in Arbeit. Der Erlass soll bereits im Juli erfolgen.